Impressum

Impressum

marke 41 – Das neue Journal für Marketing erscheint im neunten Jahrgang. Erscheinungsweise: 6 x jährlich.

MIM Marken Institut München GmbH
Ridlerstraße 35a,
80339 München

GF Friedrich M. Kirn

Amtsgericht München HRB 1722589

Redaktion
Communication Network Media
Ridlerstraße 35a
80339 München

Redaktion Tel: 089/72 95 99 15
Redaktion Fax: 089/72 95 99 18
Email: redaktion@marke41.de
Homepage: www.marke41.de

Advertising Manager:
Kornelia Lugert
An der Bahn 4
86862 Lamerdingen
Tel.: 08241 / 5785
E-Mail: lugert@marke41.de



Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Gestaltung: deivis aronaitis design/Katrin Maidel
Fotos: siehe aktuelle Magazin-Ausgabe
Drupal Theming: Marcel Tuchek - www.matuk.de

 

© Copyright
Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Ton, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der MIM Marken Institut München GmbH (MIM)-Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.


Datenschutz
Sämtliche auf der Website der MIM Marken Institut München GmbH (MIM) erhobenen Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen und Katalogen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. MIM Marken Institut München GmbH sichert zu, dass die Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Verweise und Links
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf unseren Seiten befinden sich Links zu anderen Seiten im Internet.
Für alle diese Links gilt: Die Links und Verweise, die Sie auf www.marke41.de finden, haben wir sorgfältig ausgewählt und geprüft.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der fremden Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob die Betreiber dieser Websites die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu jeder Zeit einhalten. Für Hinweise zu eventuellen rechtswidrigen Inhalten auf einer der verlinkten Seiten sind wir Ihnen dankbar. MIM hat des Weiteren keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich MIM hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links.

 

AGB marke41

Titelrechte marke41 – das marketingjournal
Autoren, die in marke41 publizieren, erkennen mit der Einsendung ihrer Beiträge inkl. Grafiken und Bildmaterial ausdrücklich an, dass die Titelrechte an den publizierten Beiträgen bei MIM Marken Institut München GmbH (MIM) liegen und dass MIM die örtlich und zeitlich unbeschränkte und exklusive Nutzung der publizierten Beiträge zusteht.

Ein Anspruch auf die Publikation von an MIM eingesandte Manuskripte besteht nicht.

Umfang der Rechteübertragung
Autoren, die in marke41 publizieren, räumen MIM an allen redaktionellen Inhalten ein umfassendes, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein:

Printmedia-Recht
MIM darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland, in allen Printausgaben von marke41 sowie für Printmedien aller Art nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.

Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung
Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.

Recht zur Verwendung für Werbezwecke
MIM ist befugt, das Werk zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, in Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.

Recht der elektronischen, digitalen Verwendung
MIM darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv auf elektronischem Wege nutzbar gemacht (ePaper, eBook, eJournal), auf beliebigen Daten-, Bild-, oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile oder stationäre Endgeräte erfolgt.

Datenbanknutzung
Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf alle derzeit bekannten Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen, und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (Download) auf die Rechner Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch diese Endnutzer zu gestatten.

MIM ist berechtigt, die vorgenannten Nutzungsrechte auch auf Dritte zu übertragen und den Dritten zu ermächtigen, diese Nutzungsrechte wiederum weiter zu übertragen, ggf. auch mit der Maßgabe, abermals Drittverwertungsrechte einräumen zu können usw.

Dem Urheber steht nach dem Erscheinen des Beitrages in marke41 frei, ebenfalls Drittverwertungsrechte einzuräumen.
 

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (im Folgenden Auftraggeber) in einer Druckzeitschrift und/ oder elektronischem Medium zum Zweck der Verbreitung. Der Verlag ist berechtigt, die Anzeige hinsichtlich Inhalt, Text und evtl. Abbildungen in einer Datenbank zu speichern und potenziellen Kunden mittels elektronischer Medien zugänglich zu machen. Soweit es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte schöpferische Leistungen handeln sollte, gelten die Nutzungsrechte daran als dem Verlag räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Vertrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn zu Beginn der Frist ein Auftrag abgeschlossen wurde, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigte. Der Anspruch auf Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, übernimmt der Verlag nur dann Gewähr, wenn die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagen-/Beihefteraufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Das gleiche gilt, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben worden sind. Beilagen-/Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage/Beihefter und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag nicht für grobe Fahrlässigkeit bei Erfüllungsgehilfen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Eine Haftung ist jedenfalls auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und durch das für die Anzeige oder Beilage zu entrichtende Entgelt beschränkt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Aufgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Werbetreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nachfolgenden Anzeige auf die Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Der Verlag haftet nicht für Schadensersatz bzw. Regressansprüche, die sich aus Inhalt oder Form einer Anzeige möglicherweise insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ergeben. Für Inhalt oder Form einer Anzeige ist vielmehr der Auftraggeber selbst und alleine verantwortlich.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe in der Preisberechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Ändern sich die Anzeigenpreise, so treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, es sei denn, der Auftraggeber und der Verlag haben etwas anderes vereinbart.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesnotenbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

16. Bei Insolvenz wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen auch im Falle des § 103 Abs. 1 InsO sofort fällig. Jedenfalls fällt auch jeglicher bewilligte Nachlass bei Insolvenz oder im Falle einer Klage weg.

17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

18. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

19. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe ausdrücklich zugesichert ist. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

20. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem offiziellen Anzeigenschluss wird der vereinbarte Preis für den Auftrag in voller Höhe fällig.

21. Erfüllungsort ist München. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand München.
 


--------------------------------------------------------
Grafik "Blog" im Header von www.istockphoto.com (Franck Boston)